Gutscheine
Liebe Gäste,
Geschenkgutscheine stellen wir an unserer Rezeption vor Ort täglich von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr für Sie aus.
Gerne senden wir auch Gutscheine auf dem Postweg zzgl. einer Versandgebühr von Euro 2,50 zu.
Dem Gutschein liegt dann eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung bei und der Gutschein hat Gültigkeit nach Zahlungseingang.
Es besteht die Möglichkeit, den Gutschein über einen bestimmten Betrag wie auch über eine unserer Aktionen auszustellen
und diesen mit einem kleinen persönlichen Text zu versehen ( z.B. „Alles Liebe & Gute zum Geburtstag“, „Herzliche Glückwünsche zur Hochzeit“,"Für meinen Schatz von Deiner Maus"etc…).
Viel Freude beim Verschenken!
BARAUSZAHLUNG eines Gutscheines ist nicht möglich!!!
Das Einlösen der Gutscheine sind NUR mit dem Originalgutschein möglich...bitte haben Sie Verständnis.
Eine zugesandte Rechnung berechtigt nicht zur Einlösung von Gutscheinen!!!
Der Gutschein ist d r e i Jahre gültig!
Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, kann der Bon nicht unbegrenzt lange eingelöst werden. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Deshalb müssen Sie auch einen unbefristeten Gutschein spätestens innerhalb von drei Jahren einlösen. Die Frist beginnt jedoch immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Sie werden zum Geburtstag mit einem Gutschein beschenkt, der im Oktober 2013 erworben wurde. Diesen Gutschein müssen Sie bis spätestens zum 31. Dezember 2016 einlösen!!
Quelle: www.verbraucherzentrale.de
Stand Januar 2015
Hotel-Restaurant "Untere Mühle"
Familie Biechele
Untere Mühle 1
86853 Schwabmühlhausen
Tel: 08248 / 121-0
Fax: 08248 / 7279